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Ansprechpartner
Marcus Wengenroth
Tel: 02681 80 06-43
pflegeservice[at]kvaltenkirchen.drk[dot]de
Kölner Str. 97
57610 Altenkirchen
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DRK vor Ort
Pflegestufen
Pflegestufe 1 (Erheblich Pflegebedürftige)

Personen, die bei der Grundpflege mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen (wenigstens zwei pflegerische Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfen bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe I eingeordnet.
Zeitaufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mehr als 45 Minuten betragen muss.
Pflegestufe 2 (Schwer-Pflegebedürftige)

Personen, die bei der Grundpflege mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe II eingeordnet.
Zeitaufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 3 Stunden pro Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mit 2 Stunden pro Tag eindeutig überwiegen muss.
Pflegestufe 3 (Schwerst-Pflegebedürftige)
Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr, auch nachts der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach pro Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft benötigen, werden in die Pflegestufe III eingeordnet.
Zeitaufwand für den Hilfebedarf: Durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Tag, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mit 4 Stunden pro Tag eindeutig überwiegen muss.
Die Hilfe für die ambulante Pflege auf der Grundlage des Kranken- und Pflegeversicherungsrechts besteht aus:
- Körperpflege (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege, Rasieren, Blasen- und Darmentleerung)
- Ernährung (das mundgerechte Zubereiten und/ oder die Aufnahme der Nahrung)
- Mobilität (u.a. Aufstehen/Zubettgehen, Be- und Entkleiden, Gehen, Stehen und das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
- Haushalt (u.a. Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäschewaschen und Wohnungsreinigung)

Stand 1.1.2010 | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
ambulant | 440 € | 1.040 € | 1.510 € |
stationär | 1.023 € | 1.279 € | 1.550 € |
Gesetzliche Pflegeversicherung: Anstelle der Ambulanten Pflegesachleistungen kann der Pflegebedürftige Pflegegeld beantragen, diese Leistungen liegen pro Monat bei: | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
Geldleistung | 225 € | 430 € | 685 € |
Gesetzliche Pflegeversicherung: Monatliche Sachleistung (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch ambulante Pflegeeinrichtungen oder Einzelpfleger) im Wert von: | |||
Sachleistungen - in besonderen Fällen bis zu - | 440€ --- | 1040 € --- | 1510 € 1918 € |
Pflegeerleichternde Pflegehilfsmittel, soweit sie nicht wegen Krankheit oder Behinderung von einem anderen Leistungsträger z.B. der gesetzlichen Krankenkasse zu leisten sind. |