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Ansprechpartner

Foto: Roland Günter, Leiter Betreuungsverein

Roland Günter

Tel: 02681 80 06-45
betreuungsverein[at]kvaltenkirchen.drk[dot]de

Kölner Str. 97
57610 Altenkirchen

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You-Tube-Video in einfacher Sprache zum Betreuungsrecht 

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Betreuungsverein

Foto: Ausschnitt von Foto Kreisverband
Foto: DRK-KV AK / Auschnitt Kreisverband

Frühzeitig daran denken durch Willenserklärungen vorzusorgen!

Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Es gibt drei Formen der vorsorglichen Willenserklärung:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

Jede Willenserklärung kann einzeln und mit Hilfe von Textbausteinen erstellt werden, Kombinationen sind aber sinnvoll.

Wir beraten Sie gerne und bieten kostenloses Informationsmaterial zu allen Vorsorgemöglichkeiten.

Gerne können Sie zu diesem Thema auch eine unserer regelmäßig stattfindenden Vortragsveranstaltungen besuchen.

Sie haben Fragen zum Betreuungsrecht oder zu vorsorglichen Willenserklärungen?

Foto: Die 3 Mitarbeiter/-innen des DRK-Betreuungsvereins
Foto: DRK-KV AK/Die Mitarbeiterinnen des DRK-Betreuungsvereines Kerstin Oettgen und Anja Weber (sitzend) sowie der Leiter Roland Günter stellen sich vor.

Wenn Sie Angehörige haben, die psychisch oder an Demenz erkrankt sind und Sie brauchen Hilfe, die Situation richtig einzuschätzen oder wenn Sie allgemeine Fragen  zum Themenkreis Betreuungsrecht haben, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

Wir helfen mit unserer Erfahrung

Wir alle wollen über unser Leben selbst bestimmen. Doch was geschieht, wenn wir durch Behinderung oder Krankheit nicht mehr dazu in der Lage sind? Auch in der späteren Lebensphase ist es oftmals nicht jedem vergönnt, bis zum Schluss alle Angelegenheiten selbstständig zu regeln oder zu veranlassen.

Wenn die Hilfen von Familienangehörigen und Freunden nicht mehr ausreichen, wird vom Amtsgericht einen gesetzlicher Betreuer bestellt.

Die gesetzlichen Betreuer unterstützen unter anderem:

  • bei Geldangelegenheiten wie Kontoführung, Beantragung von Renten- und Sozialleistungen
  • bei der gesundheitlichen Versorgung, in dem sie Kontakte zu Ärzten herstellen sowie Fahr- und andere Hilfsdienste organisieren
  • bei der Regelung von Wohnungs- und Mietangelegenheiten
  • bei der Lösung von Alltagsproblemen

Doch wann ist der richtige Zeitpunkt eine gesetzliche Betreuung anzuregen?

Foto: Betreute Senioren mit Betreuerin
Foto: DRK-KV AK/Betreute mit ehrenamtlicher Betreuerin

Gerade die Angehörigen sehen sich oft mit Problemen und Fragen konfrontiert, die eine umfassende Beratung nötig machen.

Unsere Diplom-Sozialpädagogen übernehmen in besonders komplizierten Fällen selbst gesetzliche Betreuungen. Ansonsten stehen uns ehrenamtliche Betreuer zur Verfügung, die durch uns eingesetzt werden können. Dieser Personenkreis wird von uns geschult und wird fachlich unterstützt, wenn es mal nötig würde. Alle Personen, die hier ehrenamtlich aktiv sind, sind meist schon viele Jahre für das DRK in anderen Bereichen tätig und üben ihr Ehrenamt gemäß dem Motto des DRK-Gesamtverbandes: "Aus Liebe zum Menschen" aus. Natürlich wird vor der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung probiert, ob die "Chemie" zwischen Betreuer und Betreuten stimmen könnte, um schon im Vorfeld Irritationen zu vermeiden.